FDP Landtagsfraktion reicht kleine Anfrage zur Landratswahl ein

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO

LT Abgeordnete Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Hermann Grupe und Jörg Bode (FDP)

War die Landratswahl im Landkreis Hameln-Pyrmont als reine Briefwahl rechtlich zulässig?

Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Christian Grascha, Hermann Grupe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.07.2020 Am 9. Juli .2020 berichtete u. a. das Politikjournal Rundblick über die Landratswahl in HamelnPyrmont. Nachdem der erste Durchgang der Landratswahl am 8. März 2020 noch als Urnenwahl stattgefunden hatte, fand die Stichwahl am 5. April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie als reine Briefwahl statt. „Im Hamelner Kreishaus überlegte man fieberhaft, was nun zu tun sei - und entschied sich nach Rücksprache mit dem Innenministerium für einen radikalen Schritt: Die Stichwahl wurde auf den 5. April verschoben und so organisiert, dass sie als verpflichtende Briefwahl laufen sollte. Zuhause, so die Überlegung, sei bei der Stimmabgabe die Ansteckungsgefahr viel geringer als beim Aufsuchen von Wahllokalen. Eigentlich hätte der Kreistag darüber befinden müssen, doch dieser konnte wegen der Pandemie nicht zusammentreten. Also übernahm die Kreisverwaltung die Regie für die Änderung. Bei der Stichwahl siegte Adomat dann mit 51,1 % gegenüber Schulte mit 48,7 % - bei einer Wahlbeteiligung von 45,7 %. Alles schien geregelt zu sein, die Einschränkungen waren der Pandemie geschuldet und unumgänglich, lautete die allgemeine Erklärung für die Besonderheiten dieser Wahl“ (Rundblick, 9. Juli 2020). Inzwischen haben sich zwei Bürger mit Einsprüchen an den Landkreis gewandt. Sie führten darin an, dass zum einen der Kreistag für die Organisation der Wahl zuständig gewesen wäre und nicht die Kreisverwaltung und zum anderen das Bundesinfektionsschutzgesetz das Vorschreiben einer bestimmten Art der Wahl nicht hergebe (Rundblick, 9. Juli 2020).

1. In welcher Weise bzw. in welchem Umfang war das Innenministerium an der Entscheidungsfindung beteiligt?

2. Wurde eine Empfehlung, Weisung oder Einschätzung seitens des Innenministeriums abgegeben? Wenn ja, wie lautete diese, und auf welche Rechtsgrundlage stütze sich diese?

3. Wie bewertet die Landesregierung die vorgebrachten Einsprüche?